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1275. April 30. Olmütz.

2 Kal. Maji.

Bruno, Bischof von Olmütz, urkundet, er habe einst beim Anfang seiner Regierung seinem Truchsess Herbord sein Gut Gotfridisdorf verliehen und demselben erlaubt, sich dort eine Burg zu bauen, deren Hälfte jedoch bischöflich sein sollte. Inzwischen habe er, der Bischof, auch in seiner Stadt Hoczemplocz (Hotzenplotz) an der Stadtmauer sich eine Burg erbaut, und da nun die Bewachung und Erhaltung beider Burgen zuviel Kosten verursachten, habe er nun die Hälfte jener Burg (Füllstein) sammt dem dabei gelegenen Dorfe Paulowicz dem S. des Herbord, Eckerich, überlassen, unter der Verpflichtung, für denselben dem Bischof als Lehnsherrn zu dienen und die Burg im Kriegsfalle zu öffnen. Damit aber für den Eckrich und dessen Bruder Joh. aus dieser Oeffnung nicht vielleicht eine Gefahr des Verlustes entstände, oder der Bischof den Brüdern oder ihren Erben die Burg entfremde, hat Eckrich gegen das Versprechen, nie solche Entfremdung eintreten zu lassen, noch besonders 250 Mk. Troppauer Gewichtes dem Bischof gezahlt und zugleich einige auf 50 Mk. angeschlagene Lehnsansprüche auf Hotzenplotz abgetreten.

Z. nicht schlesisch.


Aus einem Olmützer Kopialbuche im cod. dipl. Morav. IV. 149.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.